Abmahnungen wegen Google Fonts

Derzeit geht eine Abmahnwelle durch Österreich. Viele Unternehmen werden von einem Rechtsanwalt aus Niederösterreich wegen der Nutzung von Google Fonts auf der Homepage und Übermittlung der IP-Adresse abgemahnt, der Rechtsanwalt fordert insgesamt EUR 190,00 für die vergleichsweise Erledigung für Schmerzengeld und Rechtsanwaltskosten.

Sie sollten diese Schreiben nicht ignorieren, dabei handelt es sich nicht um „Spam“.

Folgendes ist zu tun:

  • Als ersten Schritt überprüfen Sie, ob Sie Google-Fonts tatsächlich auf der Website verwenden und ob die Schriftarten von einem Google-Server standardmässig nachgeladen werden oder lokal eingebunden sind (auf Ihrem Server gespeichert). Falls die Schriftarten nachgeladen werden, ist das die Ursache, dass Sie abgemahnt wurden. Sorgen Sie innerhalb der vom Rechtsanwalt gesetzten Frist dafür, dass Google-Fonts nicht mehr verwendet wird oder lokal eingebunden wird.
  • Überprüfen Sie, ob Sie die IP-Adresse oder andere personenbezogene Daten der betroffenen Person gespeichert haben; die Speicherung der IP-Adresse kann in den Logfiles erfolgt sein. Eine Speicherung liegt auch vor, falls Sie das Abmahnschreiben eingescannt haben. Dokumentieren Sie diese Schritte für den Fall, dass es zu einem Verfahren kommt.
  • Beantworten Sie das Auskunftsersuchen nach den Vorgaben des Art. 15 DSGVO. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Sie keine Daten der betroffenen Person gespeichert haben ist darüber Auskunft zu geben.
  • Falls Sie den Vergleichsbetrag von EUR 190,00 bezahlen, müssen Sie trotzdem für die rechtskonforme Einstellung Ihrer Homepage sorgen, aber es ist nicht erforderlich, dass Sie das Auskunftsersuchen beantworten.
  • Falls Sie den Vergleichsbetrag nicht bezahlen wollen, kontaktieren Sie den abmahnenden Rechtsanwalt und ersuchen um eine Fristverlängerung um zumindest 14 Tage. Kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung zur Klärung, ob diese die Deckung übernehmen und vereinbaren Sie einen Termin bei ihrem Rechtsanwalt. Es gibt Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen.

Nützlicher Link: Bekanntgabe der Datenschutzbehörde - https://www.dsb.gv.at/downloadlinks/bekanntmachungen.html

 

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